„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes
praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden Jahrzehnte lang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen
einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!„
OVG Münster 10A 363/86
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Das Erstellen von umfangreichen Leistungsbeschreibungen für öffentliche Ausschreibungen von Behördenfahrzeugen, die Auswertung der Angebote, bis hin zur Baubegleitung, zählen wir zu unseren Aufgaben. Neben der korrekten Form und Formulierung erhalten Sie auf Wunsch eine technische Beratung für Ihr Einsatzfahrzeug.
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Beispiele für Tätigkeiten im Bereich Brandschutzplanung:
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